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   OLG Dresden, 29.03.1995 - 8 U 1068/94   

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https://dejure.org/1995,3825
OLG Dresden, 29.03.1995 - 8 U 1068/94 (https://dejure.org/1995,3825)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.03.1995 - 8 U 1068/94 (https://dejure.org/1995,3825)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. März 1995 - 8 U 1068/94 (https://dejure.org/1995,3825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch auf Maklerprovision nach Rücktritt vom Kaufvertrag; Courtage für einen unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossenen Vertrag; Vergleich mit einem befristeten Rücktrittsrecht; Auslegung einer Rücktrittsklausel im Hauptvertrag; Provisionspflicht erst bei ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Bedeutung eines vertraglichen Rücktrittsrechts im Grundstückskaufvertrag für den Anspruch auf Provision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1
    Provisionsanspruch des Maklers bei Ausübung des Rücktrittsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Maklerprovision bei Rücktrittsrecht im Hauptvertrag, aufschiebende Bedingung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerprovision bei Rücktrittsrecht im Hauptvertrag (IBR 1996, 483)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 694
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.1974 - IV ZR 71/73

    Abschluss eines Maklervertrages - Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für das

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 8 U 1068/94
    Der Grund für diese Regelung liegt in dem Umstand begründet, daß letzterer Vertrag noch nicht als ein vollkommen abgeschlossener Vertrag im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB anzusehen ist, weil seine gewollte Wirkung von dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung abhängt (BGH NJW 1974, 694, 695).

    Zwar ist anerkannt, daß bei der Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts der Provisionsanspruch des Maklers erhalten bleibt (BGH NJW 1974, 694).

    In diesem Fall kommt der Rücktrittsvorbehalt der Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung i.S.d. § 652 Abs. 1 Satz 2 BGB gleich (BGH NJW 1974, 694; BGH WM 1977, 21, 24).

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 8 U 1068/94
    Dieser Fall sei deshalb ebenso zu behandeln, wie der, in dem ein Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen werde (BGH NJW-RR 1991, 820, 821; BGH NJW-RR 1993, 248, 249).
  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 218/91

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 8 U 1068/94
    Dieser Fall sei deshalb ebenso zu behandeln, wie der, in dem ein Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen werde (BGH NJW-RR 1991, 820, 821; BGH NJW-RR 1993, 248, 249).
  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 129/75

    Provisionsanspruch des Maklers bei erforderlicher und nicht erforderlicher

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 8 U 1068/94
    In diesem Fall kommt der Rücktrittsvorbehalt der Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung i.S.d. § 652 Abs. 1 Satz 2 BGB gleich (BGH NJW 1974, 694; BGH WM 1977, 21, 24).
  • BGH, 21.04.1971 - IV ZR 66/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 8 U 1068/94
    In einem vergleichbaren Fall, in dem ein Rücktrittsrecht von der Bebauungsfähigkeit des gekauften Grundstücks abhängig gemacht worden war, hat der BGH entschieden, daß die Parteien den Vertrag solange in der Schwebe lassen wollten, bis die Bebauungsfähigkeit feststeht und damit der Rücktrittsvorbehalt der Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung gleichzusetzen ist (BGH WM 1971, 905; BGH WM 1977, 22, ebenso Urteil des OLG München vom - 10.06.198-, RDM-Rspr.-Sammlung zum Maklerrecht, A 137, Blatt 12).
  • BGH, 10.01.1973 - VIII ZR 221/71

    Voraussetzungen des Anspruchs auf eine Maklerprovision - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 8 U 1068/94
    In diesen Fällen ist es eine Frage der Auslegung des Vertrages, ob der Makler seinen Provisionsanspruch behält oder diesen etwa verliert (BGH DB 1973, 226).
  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99

    Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit

    Bereits früher hatte der Senat die in den eingangs dieses Absatzes zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes verwandte Formel als zu eng empfunden (Urt. v. 29.03.1995 - 8 U 1068/94, NJW-RR 1996, 694).
  • OLG Hamburg, 28.05.1999 - 11 U 10/99

    Courtageanspruch des Maklers bei Abschluss eines notariellen

    Das gilt ganz besonders auch für den Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Frankfurt (DB 1986, 2594 f) zugrunde lag, sowie für die Sachverhalte zu den neueren Entscheidungen des OLG Dresden und des Bundesgerichtshofs (in NJW-RR 1996, 694 [OLG Dresden 29.03.1995 - 8 U 1086/94] f bzw. in MDR 1998, 764 [BGH 29.01.1998 - III ZR 76/97] f).
  • LG Berlin, 30.09.2004 - 5 O 260/04

    Immoblilienmakler - Bedingtes Rücktrittsrecht: Entsteht Maklerlohnanspruch?

    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Unsicherheit vorliegt, deren Behebung außerhalb der Macht der Vertragspartner liegt (OLG Düsseldorf BB 1997, 270, 2071; OLG Dresden NJW-RR 1996, 694).
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